| Rücknahme der Anfechtungsklage zu TOP 8 der Eigentümerversammlung v. 27.03.2010 |
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Die sehr zweifelhafte Handhabung der Abstimmung bei der letzten TEG-Eigentümerversammlung mit Ergebnisfindung zum TOP 8 hat nicht nur bei den Beteiligten des AK Pro Stellplatz einen außerordentlich unguten Eindruck hinterlassen, sondern auch bei sehr vielen weiteren Teileigentümern. Deshalb haben sich die Beteiligten am AK Pro Stellplatz dazu durchgerungen, eine Anfechtungsklage beim Amtsgericht Lübeck durch Hans Berg einreichen zu lassen, um auf solche Schwachstellen hinzuweisen und um eventuell die Abstimmung zu negieren. Leider musste zur Kenntnis genommen werden, dass es anscheinend keine juristische Möglichkeit gibt, die Anfechtungsklage zu gewinnen, es sei denn, es kann der Beweis angetreten werden, dass die Auszählung objektiv falsch war. Um diesen Beweis möglicherweise erbringen zu können, wäre es erforderlich geworden, sämtliche Eigentümer, die auf der Versammlung persönlich oder durch Vollmacht vertreten waren, als Zeugen zu benennen. Und das wollten die Beteiligten am AK Pro Stellplatz den Teileigentümern nicht antun!!! Um zukünftig nicht weiterhin mit derartig zweifelhaften (um nicht zu sagen: mutmaßlich manipulativen) Abstimmungsergebnissen leben zu müssen, ist es erforderlich, der Versammlungsleitung klare Vorgaben anhand zu geben, wie eine Abstimmung abzulaufen hat. Eigentlich eine Aufgabe für den Beirat der TEG. Hierzu wird zur nächsten Eigentümerversammlung ein Geschäftsordnungspunkt als TOP zur Abstimmung vorgelegt werden, der dann Zweifel an Abstimmungsergebnissen für die Zukunft ausschließt, wenn er dann in einer nachvollziehbaren ABSTIMMUNG angenommen wird. Damit dürften dann die bisherigen Abstimmungen nach Gutsherrenart nicht mehr möglich sein … Gestattet sei noch der Hinweis, dass die Anfechtungsklage finanziell nicht zu Lasten aller Eigentümer geht. Aber jede Klage des Verwalters und jedes Schreiben des Rechtsanwaltes des Verwalters geht zu Lasten aller Teileigentümer! Und Letzteres wurde in den letzten Wochen recht häufig angewendet (man denke an Parken, Rauchwarnmelder usw.). Begründet wurde das mit dem Beschluss auf der Mitgliederversammlung 2008, über dessen Kostenauswirkungen sich sicherlich kaum einer der Teilnehmer zu dem Zeitpunkt Gedanken gemacht haben wird. Hier wäre es die Aufgabe eines Versammlungsleiters gewesen, insbesondere auch darauf hinzuweisen. Die Kostenfalle haben vermutlich nur 6 Teilnehmer gesehen (siehe Protokoll TOP 8, 2008). Übrigens besteht verbreitet der Eindruck, dass der von uns Teileigentümern ernannte Verwaltungsbeirat alle Vorschläge des Verwalters ab nickt ohne an die Kosten zu denken. Vielleicht wacht er ja jetzt mal auf… H.B. i.A. des AK Pro-Stellplatz |