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Wohnungsunternenmen Denker GmbH
Roeckstr. 49 a 23568
Lübeck
Postfach 1351, 23503 Lübeck
Grundstücksordnung für die
,,Wochenendhaussiedlung Priwall“ in
Lübeck-Travemünde
Eine Eigentümergemeinschaft ist auf
Achtung und Akzeptanz notwendiger Regeln nachbarschaftlichen Zusammenlebens
angewiesen, die durch nachstehende Grundstücksordnung vereinbart werden;
diese beschränkt sich auf wesentliche Anforderungen in der Erwartung, daß Einzelfragen und Probleme durch gegenseitige
Rücksichtnahme vermieden oder durch Gespräche zwischen den unmittelbar
Beteiligten und Betroffenen einvernehmlich gelöst werden können.
1. Die der ,,Wochenendhaussiedlung“
seewärts vorgelagerte Düne ist im Bereich der Sondernutzungsrechte pfleglich zu
behandeln. Sie darf nicht beschädigt werden. Der Einbau von Türen oder Pforten zur Düne ist unzulässig.
2.Das Befahren der Wegeflächen in der
,,Wochenendhaussiedlung“ ist jedem Hauseigentümer nur zum Zwecke des Be- und Entladens
gestattet, hierbei darf die Schrittgeschwindigkeit von 10 km!h
nicht überschritten werden.
3. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in
der gesamten ,,Wochenendhaussiedlung“ außerhalb der zugeordneten PKW-Stellplätze ist
unzulässig, es sei denn der Verwalter hat in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Behinderung)
eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
4.Es ist von jedem Eigentümer nur der
Stellplatz zu nutzen, der ihm von der Hansestadt Lübeck auf den Stellflächen ,,Wellenschlag“ und
,,Auf der Wiek“ zugewiesen worden ist.
5. Die ortsüblichen Ruhezeiten, die in
der Regel von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gelten, sind in Ortssatzungen oder Lärmschutzverordnungen festgelegt und
sollten möglichst eingehalten werden.
6. Bautätigkeiten sollten tunlichst
vermieden werden. Sollten sie dennoch erfolgen, dann sind diese außerhalb der
Saison zu tätigen, um eine Nachbarbelästigung nach Möglichkeit
auszuschließen. Auch sollte keine Lagerung von Baumaterialien in der Saison
auf den gemeinschaftlichen Wegen stattfinden.
Mit Schwerlastverkehr verbundene
Bautätigkeiten sind der Verwalterin vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.
7. Anfallender Grünschnitt darf nur in
die dafür vorgesehenen Container auf dem Parkplatz ,,Wellenschlag“ entsorgt werden, Glas
und Papier in die am Parkplatz ,,Wellenschlag“ aufgestellten Sammelbehälter.
8. Der Restmüll ist nur in vorgesehenen
Gemeinschaftscontainer zu entsorgen.
9. Das Verfüllen von Löchern bzw.
Auswaschungen der gemeinschaftlichen Wege ist unzulässig.
10. Jeder Eigentümer/Pächter ist
verpflichtet die auf seinem Grundstück befindlichen Bäume, Hecken, Büsche,
etc. so zu beschneiden, daß diese nicht in die
Gemeinschaftswege ragen.
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Wir wünschen einen angenehmen
Aufenthalt in der ,,Wochenendhaussiedlung“ Priwall in Lübeck-Travemünde.
Diese Grundstücksordnung gilt für
Eigentümer und Nutzer.
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