Wohnungsunternenmen Denker GmbH
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Grundstücksordnung für die ,,Wochenendhaussiedlung Priwall“ in Lübeck-Travemünde

 Eine Eigentümergemeinschaft ist auf Achtung und Akzeptanz notwendiger Regeln nachbarschaftlichen Zusammenlebens angewiesen, die durch nachstehende Grundstücksordnung vereinbart werden; diese beschränkt sich auf wesentliche Anforderungen in der Erwartung, daß Einzelfragen und Probleme durch gegenseitige Rücksichtnahme vermieden oder durch Gespräche zwischen den unmittelbar Beteiligten und Betroffenen einvernehmlich gelöst werden können.

1. Die der ,,Wochenendhaussiedlung“ seewärts vorgelagerte Düne ist im Bereich der Sondernutzungsrechte pfleglich zu behandeln. Sie darf nicht beschädigt werden. Der Einbau von Türen oder Pforten zur Düne ist unzulässig.

2.Das Befahren der Wegeflächen in der ,,Wochenendhaussiedlung“ ist jedem Hauseigentümer nur zum Zwecke des Be- und Entladens gestattet, hierbei darf die Schrittgeschwindigkeit von 10 km!h nicht überschritten werden.

3. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in der gesamten ,,Wochenendhaussiedlung“ außerhalb der zugeordneten PKW-Stellplätze ist unzulässig, es sei denn der Verwalter hat in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Behinderung) eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

4.Es ist von jedem Eigentümer nur der Stellplatz zu nutzen, der ihm von der Hansestadt Lübeck auf den Stellflächen ,,Wellenschlag“ und ,,Auf der Wiek“ zugewiesen worden ist.

5. Die ortsüblichen Ruhezeiten, die in der Regel von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gelten, sind in Ortssatzungen oder Lärmschutzverordnungen festgelegt und sollten möglichst eingehalten werden.

6. Bautätigkeiten sollten tunlichst vermieden werden. Sollten sie dennoch erfolgen, dann sind diese außerhalb der Saison zu tätigen, um eine Nachbarbelästigung nach Möglichkeit auszuschließen. Auch sollte keine Lagerung von Baumaterialien in der Saison auf den gemeinschaftlichen Wegen stattfinden.        
Mit Schwerlastverkehr verbundene Bautätigkeiten sind der Verwalterin vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. 

7. Anfallender Grünschnitt darf nur in die dafür vorgesehenen Container auf dem Parkplatz ,,Wellenschlag“ entsorgt werden, Glas und Papier in die am Parkplatz ,,Wellenschlag“ aufgestellten Sammelbehälter. 

8. Der Restmüll ist nur in vorgesehenen Gemeinschaftscontainer zu entsorgen.

9. Das Verfüllen von Löchern bzw. Auswaschungen der gemeinschaftlichen Wege ist unzulässig.

10. Jeder Eigentümer/Pächter ist verpflichtet die auf seinem Grundstück befindlichen Bäume, Hecken, Büsche, etc. so zu beschneiden, daß diese nicht in die Gemeinschaftswege ragen.

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 Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in der ,,Wochenendhaussiedlung“ Priwall in Lübeck-Travemünde.

Diese Grundstücksordnung gilt für Eigentümer und Nutzer.