Mitteilungen für die Eigentümer der

Wochenendhaussiedlung Priwall

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TEG „Wochenendhaussiedlung Priwall“ in Lübeck-Travemünde
Ordentliche Eigentümerversammlung am 28.03.2009 um 10.00 Uhr
im Pommern-Zentrum, Europaweg 3 in 23570 Lübeck-Travemünde

Tagesordnung

  1.  Begrüßung der Eigentümer durch die Verwalterin,

Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

  2.  Bericht der Verwalterin

  3.  Bericht des Verwaltungsbeirates

  4.  a) Genehmigung der Verwaltungsabrechnung 2008

       b) Genehmigung der Einzelabrechnungen 2008

  5.  Entlastung der Verwalterin

  6.  a) Genehmigung des Gesamtwirtschaftsplanes 2009

b) Genehmigung der Einzelwirtschaftspläne 2009

  7.  Einbau von Rauchmeldern

Information über die notwendige Installation von Rauchmeldern innerhalb aller Wohnungen/Häuser (Vgl. Sie dazu bitte die Regelung in § 52 Abs. 7 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein, die wir Ihnen als Anlage 1 im Auszug beifügen sowie die Kommentierung zur Rechtslage, die wir in Kopie als Anlage 2 überreichen. (>Anlagen<)

       Die derzeit geltende Frist für die Installation von Rauchmeldern endet am 31.12.2009. Der Landtag hat bereits über eine Verlängerung der Frist auf den 31.12.2010 beschlossen, so dass die entsprechende Gesetzesänderung in Kürze zu erwarten ist.)                 

       Hinweis der Verwalterin:

       Die Rechtsprechung hat inzwischen klargestellt, dass Rauchmelder auch innerhalb der Wohnungen zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen und der Einbau durch die Gemeinschaft bzw. die Hausverwaltung zu veranlassen ist. Gemäß der Landesbauordnung ist sowohl die Anschaffung als auch die Wartung zwingend erforderlich, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

       Die Verwalterin empfiehlt, dabei die gesetzlich eingeräumte Frist nicht auszuschöpfen.

       a)  Anschaffung:

Beschlussfassung über den Kauf von Rauchmeldern auf Kalkulationsbasis von durchschnittlich 3 Rauchmeldern pro Wohnung/Haus für die gesamte TEG zum Preis von insgesamt ca. € 30.000,00 (Kosten je Rauchmelder ca. € 22,60 inkl. Lieferung und Montage), die der Instandhaltungsrücklage entnommen werden

       bei gleichzeitiger

Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage zur Instandhaltungsrücklage in Höhe von € 10.000,00, fällig zum 01.05.2009

b) Wartung:

Beschlussfassung über den Abschluss eines Wartungsvertrages für die Rauchmelder zum Preis von jährlich ca. € 4.500,00

(Wartungskosten je Rauchmelder ca. € 3,25)

  8.  Instandhaltungsmaßnahmen 2009

  9.  Anträge von Teileigentümern:

a)  Antrag der Hansestadt Lübeck:

     Beschlussfassung darüber, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken der Kraftfahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen HL-ZZ 302 und HL-ZU 166 auf dem Grundstück Seeweg 128 zu erteilen.

b)  Anträge der Eheleute Burkhardt:

(1)   Beschlussfassung über den Rückschnitt der Kiefern zwischen dem Grundstück Muschelweg 15 und Muschelweg 17.

(2)   Beschlussfassung über den Rückschnitt des Ahorns auf dem Durchgangsweg zwischen Muschelweg 15 und den Grundstücken Sanddornweg 16 und  Sanddornweg 18.
(>s. Bilder<)

10.  Beschlussfassung über die Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters nebst Vertreter gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 WEG n. F.

       (Vergleichen Sie bitte dazu den in Anlage 3 beigefügten Gesetzestext nebst Auszug aus der Kommentierung)

11.  Verschiedenes

Lübeck, 02.03.2009/ev/Die

 
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update: 18.11.2009