TEG
„Wochenendhaussiedlung Priwall“ in Lübeck-Travemünde
Ordentliche
Eigentümerversammlung am 28.03.2009 um 10.00 Uhr
im Pommern-Zentrum, Europaweg 3 in 23570 Lübeck-Travemünde
Tagesordnung
1. Begrüßung der
Eigentümer durch die Verwalterin,
Feststellung der
ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht der
Verwalterin
3. Bericht des
Verwaltungsbeirates
4. a) Genehmigung
der Verwaltungsabrechnung 2008
b) Genehmigung
der Einzelabrechnungen 2008
5. Entlastung der
Verwalterin
6. a) Genehmigung
des Gesamtwirtschaftsplanes 2009
b) Genehmigung der
Einzelwirtschaftspläne 2009
7. Einbau von
Rauchmeldern
Information über die
notwendige Installation von Rauchmeldern innerhalb aller Wohnungen/Häuser
(Vgl. Sie dazu bitte die Regelung in § 52 Abs. 7 der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein, die wir Ihnen als Anlage 1 im Auszug beifügen
sowie die Kommentierung zur Rechtslage, die wir in Kopie als Anlage 2
überreichen. (>Anlagen<)
Die derzeit
geltende Frist für die Installation von Rauchmeldern endet am 31.12.2009.
Der Landtag hat bereits über eine Verlängerung der Frist auf den
31.12.2010 beschlossen, so dass die entsprechende Gesetzesänderung in
Kürze zu erwarten ist.)
Hinweis
der Verwalterin:
Die
Rechtsprechung hat inzwischen klargestellt, dass Rauchmelder auch
innerhalb der Wohnungen zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen und der
Einbau durch die Gemeinschaft bzw. die Hausverwaltung zu
veranlassen ist. Gemäß der Landesbauordnung ist sowohl die Anschaffung
als auch die Wartung zwingend erforderlich, um den gesetzlichen
Vorschriften zu entsprechen.
Die Verwalterin
empfiehlt, dabei die gesetzlich eingeräumte Frist nicht
auszuschöpfen.
a)
Anschaffung:
Beschlussfassung über den Kauf von
Rauchmeldern auf Kalkulationsbasis von durchschnittlich 3 Rauchmeldern pro
Wohnung/Haus für die gesamte TEG zum Preis von insgesamt ca. € 30.000,00
(Kosten je Rauchmelder ca. € 22,60 inkl. Lieferung und Montage), die der
Instandhaltungsrücklage entnommen werden
bei
gleichzeitiger
Beschlussfassung über die Erhebung einer
Sonderumlage zur Instandhaltungsrücklage in Höhe von € 10.000,00, fällig
zum 01.05.2009
b) Wartung:
Beschlussfassung über den Abschluss eines
Wartungsvertrages für die Rauchmelder zum Preis von jährlich ca. €
4.500,00
(Wartungskosten je
Rauchmelder ca. € 3,25)
8.
Instandhaltungsmaßnahmen 2009
9. Anträge von
Teileigentümern:
a) Antrag der
Hansestadt Lübeck:
Beschlussfassung darüber, eine
Ausnahmegenehmigung zum Parken der Kraftfahrzeuge mit den amtlichen
Kennzeichen HL-ZZ 302 und HL-ZU 166 auf dem Grundstück Seeweg 128 zu
erteilen.
b) Anträge der
Eheleute Burkhardt:
(1)
Beschlussfassung über den Rückschnitt der Kiefern zwischen dem
Grundstück Muschelweg 15 und Muschelweg 17.
(2)
Beschlussfassung über den Rückschnitt des Ahorns auf dem Durchgangsweg
zwischen Muschelweg 15 und den Grundstücken Sanddornweg 16 und
Sanddornweg 18.
(>s. Bilder<)
10.
Beschlussfassung über die Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters
nebst Vertreter gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 WEG n. F.
(Vergleichen
Sie bitte dazu den in Anlage 3 beigefügten Gesetzestext nebst
Auszug aus der Kommentierung)
Lübeck, 02.03.2009/ev/Die
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