Aktuelle Berichte
Am
30. Okt. 2012
fand eine Begehung der Siedlung statt um die durchgeführten
Wegebaumaßnahmen zu begutachten und event. weitere für 2013
vorzuschlagen. Diese sollen sodann mit Kostenplan der
Eigentümergemeinschaft auf der nächsten Versammlung zur Abstimmung
vorgeschlagen werden.
Im Nachgang der Sommerbaumaßnahmen wurde ein Teil des westl. Waldweges
mit anderem Belag fertiggestellt. Dieser ist absolut strapazierfähiger
wie sich nun zeigt.
Ab dem 6. Juni 2012 finden insbesonders in 2 Bereichen des
Waldweges Wege - Instandsetzungsmaßnahmen statt. Es ist geplant die
Arbeiten bis zum Beginn der Hauptsaison abgeschlossen zu haben.
Wegeschäden und Parken
Nachdem von
mehreren Teileigentümern an einzelne Beiratsmitglieder bezüglicher der
gravierenden Schäden an den Wegen
herangetreten wurde, fand auf dessen Anregung eine Begehung der Siedlung
mit der Verwaltung und einem Vertreter einer Straßenbau Firma im Okt.
2011 statt. Es wurde vereinbart, dass kurzfristig die schlimmsten
Stellen ausgebessert werden.
Bei der Begehung konnten wir feststellen, dass Baufahrzeuge tätig waren
ohne das hiervon die Verwaltung unterrichtet war. Es wird noch einmal
darauf hingewiesen, dass vor Bautätigkeiten bei denen Baufahrzeuge die
Gemeinschaftsanlage nutzen wollen, dieses bei der Verwaltung durch den
Bauherren anzumelden ist. Es geht auch darum, dass bei
eventueller Beschädigung der Wege, der Teileigentümer für die
Reparaturen verantwortlich ist und nicht die Gemeinschaft oder die
Verwaltung. Das ist keine Kann-Bestimmung, sondern ein Muß.
Man kann feststellen, dass insbesondere in den Bereichen die Wege stark
beschädigt waren, in denen gebaut worden ist. Ebenfalls wird darauf
hingewiesen, dass bei Sperrung oder starker Einschränkungen der
Befahrbarkeit der Wege die Verwaltung nicht nur unterrichtet werden
soll, sondern auch rechtzeitig vorher gefragt werden muß. Das Warum
bedarf wohl keiner besonderen Erklärung.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass das längere Parken von PKWs
(gemeint sind keine Werkstattwagen) der beteiligten Handwerker in den
Wegen nicht notwendig ist und der Teilungserklärung wiederspricht. Das
sollte insbesondere bedacht werden in den Wegen, in denen 2 Fahrzeuge
ohnehin kaum aneinander vorbei fahren können.
H. Berg (Beiratsmitglied)
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