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Aktuelle Berichte

Am 30. Okt. 2012 fand eine Begehung der Siedlung statt um die durchgeführten Wegebaumaßnahmen zu begutachten und event. weitere für 2013 vorzuschlagen. Diese sollen sodann mit Kostenplan der Eigentümergemeinschaft auf der nächsten Versammlung zur Abstimmung vorgeschlagen werden.
Im Nachgang der Sommerbaumaßnahmen wurde ein Teil des westl. Waldweges mit anderem Belag fertiggestellt. Dieser ist absolut strapazierfähiger wie sich nun zeigt.


Ab dem 6. Juni 2012 finden insbesonders in 2 Bereichen des Waldweges Wege - Instandsetzungsmaßnahmen statt. Es ist geplant die Arbeiten bis zum Beginn der Hauptsaison abgeschlossen zu haben.


Wegeschäden und Parken
Nachdem von mehreren Teileigentümern an einzelne Beiratsmitglieder bezüglicher der gravierenden
Schäden an den Wegen
herangetreten wurde, fand auf dessen Anregung eine Begehung der Siedlung mit der Verwaltung und einem Vertreter einer Straßenbau Firma im Okt. 2011 statt. Es wurde vereinbart, dass kurzfristig die schlimmsten Stellen ausgebessert werden.
Bei der Begehung konnten wir feststellen, dass Baufahrzeuge tätig waren ohne das hiervon die Verwaltung unterrichtet war. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass vor Bautätigkeiten bei denen Baufahrzeuge die Gemeinschaftsanlage nutzen wollen, dieses bei der Verwaltung durch den Bauherren anzumelden ist. Es geht auch darum, dass bei eventueller Beschädigung der Wege, der Teileigentümer für die Reparaturen verantwortlich ist und nicht die Gemeinschaft oder die Verwaltung. Das ist keine Kann-Bestimmung, sondern ein Muß.
Man kann feststellen, dass insbesondere in den Bereichen die Wege stark beschädigt waren, in denen gebaut worden ist. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass bei Sperrung oder starker Einschränkungen der Befahrbarkeit der Wege die Verwaltung nicht nur unterrichtet werden soll, sondern auch rechtzeitig vorher gefragt werden muß. Das Warum bedarf wohl keiner besonderen Erklärung.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass das längere Parken von PKWs (gemeint sind keine Werkstattwagen) der beteiligten Handwerker in den Wegen nicht notwendig ist und der Teilungserklärung wiederspricht. Das sollte insbesondere bedacht werden in den Wegen, in denen 2 Fahrzeuge ohnehin kaum aneinander vorbei fahren können.
H. Berg (Beiratsmitglied)

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