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Am 6. Dezember 2011 ergingen die endgültigen Berufungsurteile. Die Richter stufen das "Nicht-Abstellen von Fahrzeugen in der Siedlung" höher ein als das der unbeschränkten Nutzung "ohne Einrede Dritter" der eigenen Parzelle / Sondernutzungsrecht (s. Teilungserklärung). Das bezieht sich aber lediglich auf das Abstellen von Fahrzeugen! Gleichzeitig legen sie jedoch fest, dass insbesondere bei Gehbehinderung eine Genehmigung für das Abstellen der PKW auf den Parzellen erlaubt werden muss. Hierbei verwerfen sie die frühere Praxis (Vorlage einer eingetragenen AG (außergew. Gehbehinderung) im Behindertenausweises, sodaß der Eintrag G (Gehbehinderung) absolut ausreichend ist. Unberührt davon bleibt allerdings, dass nach wie vor das Abstellen von Fahrzeugen auf den Wegeflächen, "Gemeinschaftseigentum", (auch für Behinderte!) nicht gestattet ist. Ob durch das von der Klägerin aufgeführte Argument, dass bei Abstellen von Fahrzeugen auf den Grundstücken ein Mehrverkehr stattfinden würde, bezweifeln auch die Richter. Der wesentliche Sinn des Urteils ist, dass Teileigentümern mit gesundheitlich begründeten Mobilitätsproblemen die Nutzung Ihres Eigentums erleichtert wird. Um das Ziel zu erreichen grundsätzlich das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parzellen zu erlauben müssen neue Initiativen ergriffen werden. Eine Variante ist ein Mehrheitsbeschluss der Teileigentümer dahingehend. (H.B. Jan 2012)
Trotz moderater Tagesordnungspunkte zum Thema parken gelang es auch auf
der Eigentümerversammlung 2011 nicht eine Lösung der Probleme zu
erreichen. Die Klagen gegen 3 Teileigentümer wurden vom Amtsgericht
bereits vor der Versammlung abgewiesen. Allem Anschein nach will die
Verwaltung zur nächsten Instanz (Itzehoe) gehen. Die letzte TEG-Eigentümerversammlung (2010) hat nicht das von sehr vielen Miteigentümern gewünschte und erhoffte Ergebnis gebracht. Es besteht somit nach wie vor das Problem des Parkens für unsere Angehörigen und/oder Besucher, was sich gerade im vergangenen Sommer sehr deutlich gezeigt hat. Die Mitglieder des AK waren seinerzeit (und sind es auch jetzt noch) der Auffassung, dass das von der Verwaltung inszenierte Abstimmungsverfahren korrekturbedürftig ist. Der AK hatte deswegen nach der Versammlung Widerspruch gegen das Abstimmungsergebnis beim Amtsgericht Lübeck eingelegt, diesen jedoch später zurückgenommen, weil das gerichtliche Procedere die Miteigentümer der TEG zu sehr belastet hätte. Somit bleibt das Unbehagen, ob das Abstimmungsergebnis den tatsächlichen Willen der seinerzeit bei der Versammlung anwesenden Miteigentümer widergibt, ob sich Fehler eingeschlichen haben oder was sonst das Ergebnis in die eine wie auch in die andere Richtung verfälscht haben könnte, wobei natürlich nicht unbedingt an irgendwelche Manipulationen gedacht wird. Die Verwaltung hat mittlerweile drei Klagen in Abstimmung mit dem Beirat gegen TEG-Mitglieder beim Amtsgericht Lübeck eingereicht. Die nach dem WEG-Gesetz vorgegebene Information der Mitglieder der TEG ist in dieser Sache bisher durch die Verwaltung leider nur teilweise erfolgt. Der AK wartet die Gerichtsentscheidung ab! Arbeitskreis „Pro-Stellplatz“ (Nov. 2010) Die Mitglieder vom Arbeitskreis „Pro-Stellplatz“ (AK) bedanken sich bei allen Teileigentümern, die ideell wie auch finanziell die Bemühungen des AK um eine Lösung des Parkproblems für unsere Angehörigen und/oder Besucher unterstützt haben. Momentan sind noch nicht alle entstandenen Kosten abgerechnet, so dass deswegen noch keine Endabrechnung vorgelegt werden kann, was selbst-verständlich nachgeholt wird. Die vernünftigen Argumente des AK konnten auf der TEG-Versammlung am 27.03.2010 nicht auf breiter Ebene überzeugen. Unser Antrag auf Änderung der Grundstücksordnung wurde daher bedauerlicherweise mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der AK besitzt derzeit 128 Zustimmungserklärungen von Teileigentümern, die sehr an einer Lösung des Parkproblems in unserer Siedlung interessiert sind. Mit dem Abstimmungsergebnis der TEG-Versammlung ist die Problematik nicht vom Tisch, lediglich verschoben und bedarf weiterhin der problemlösenden Bemühun-gen durch den AK. Unabhängig davon, in dem Zeitraum bis zur nächsten TEG-Versammlung weiterhin argumentativ tätig zu bleiben, erscheint es sinnvoll, nunmehr auch noch andere Wege zu beschreiten, um ggfs. über politische Kanäle eine Änderung des Bebauungsplanes und Ähnliches zu erwirken. Auch Einzelvorstöße über den Rechtsweg wären denkbar. Für die Erreichung dieser Ziele ist es sinnvoll, wenn wir uns mit Ideen und Informationen austauschen. Sicherlich können auch von Dritter Seite fruchtbare Überlegungen und Hinweise eingebracht werden. Im Zeitalter des Internets und Telefons müsste das möglich sein. Dieses Informationsportal (www.priwall.net/parken ) wird aufrecht erhalten, und wir möchten Sie ggf. auch via E-Mail erreichen. Neben diesen eher mittelfristigen Bemühungen könnten wir uns vorstellen, bereits jetzt schon eine Lösung für das Parkproblem für unsere Angehörigen und/oder Besucher zu installieren. Damit ist gemeint: man bekommt für einen Tag oder ein paar Tage Besuch und sucht für diesen Zeitraum einen nicht genutzten Stellplatz am Wellenschlag- oder Wiek- Parkplatz. Hierzu bräuchten wir eine Zustimmungserklärung der Eigentümer von Stellplätzen, die dazu bereit wären und deren telefonische Erreichbarkeit. Die Parkplätze würden wir listenmäßig erfassen, wobei auf der Liste vermerkt wird, ob das zur Verfügung stellen nur für z.B. Wochentage oder nur zu bestimmten Zeiten möglich wäre. Freiwillige als Koordinierungsstelle stehen bereits zur Verfügung. www.priwall.net/parken/form/index.htm ) Das hört sich derzeit noch leicht visionär an, wäre jedoch umzusetzen. Vielleicht gibt es Vorschläge dazu. Für Anregungen wären wir dankbar. Sie können uns via dem „Feedback“ Formular erreichen. Das stellt sicher, dass Ihre eventuelle Mail auch ankommt und nicht in einem „Spam-Ordner“ landet. ( www.priwall.net/parken/form/mitteilung.htm ) Nicht alle der 128 vorgenannten Teileigentümer verfügen über eine Internet-Verbindung; wir möchten diese jedoch auch in unsere Aktionen einbeziehen. Insofern müssten über gutnachbarschaftliche Kontakte entsprechende Informationen dorthin gegeben werden. Arbeitskreis „Pro Stellplatz“ > |
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