Mitteilungen f�r die Eigent�mer der

Wochenendhaussiedlung Priwall

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TEG �Wochenendhaussiedlung Priwall� in 23570 L�beck-Travem�nde
Protokoll der 4. ordentlichen Eigent�merversammlung am 10.03.2007
im Pommern-Zentrum, Europaweg 3 in 23570 L�beck-Travem�nde

Tagesordnungspunkt (TOP) 1 - Begr��ung

Herr Krohn, als Vertreter der Verwalterin, begr��t die anwesenden Eigent�mer um 10:12 Uhr und stellt fest, dass die Versammlung durch Einladung vom 15.02.2007 form- und fristgerecht einberufen wurde. Es sind auf der Versammlung 235 der insgesamt 444 Miteigentumsanteile pers�nlich oder durch Vollmacht vertreten. Herr Krohn weist aber darauf hin, dass gem�� � 6 der Teilungserkl�rung jede Versammlung ohne R�cksicht auf die Zahl der erschienenen Wohnungs- und Teileigent�mer beschlussf�hig ist.

Von Seiten des Verwaltungsbeirates sind die Herren Klempin, Dietrich, Olschewski und Upts anwesend. Von der Verwalterin sind neben Herrn Krohn, die technischen Mitarbeiter Herr Dipl.-Ing. Evers sowie die f�r das Objekt zust�ndige Sachbearbeiterin Frau Rosin auf der Versammlung anwesend.

Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

TOP 2 - Bericht der Verwalterin

a) Allgemeines

Herr Krohn erl�utert die Verwaltungsabrechnung f�r das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2006. Den Hausgeldeinnahmen von insgesamt � 165.527,66 standen Ausgaben von  � 148.910,64 gegen�ber, so dass sich ein �berschuss von � 16.617,02 ergeben hat.

In der Instandhaltungsr�cklage stehen per 31.12.2006 � 69.574,14 zur Verf�gung. Das Abwicklungskonto f�r die R�cklage Stellplatzherrichtung ist ausgeglichen und aufgel�st worden.

Erg�nzend weist die Verwalterin darauf hin, dass gem�� � 35 a Einkommensteuergesetz unter bestimmten Umst�nden die M�glichkeit besteht, den Lohnkostenanteil f�r Aufwendungen, die haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen, steuerlich geltend zu machen. Die Verwalterin hat dem dadurch Rechnung getragen, dass bei den relevanten Positionen in der Jahresabrechnung die Lohnkostenanteile getrennt von den korrespondierenden Materialkostenanteilen ausgewiesen wurden. Gleiches gilt f�r die Aufwendungen aus der R�cklage, die in der Einzelkonten�bersicht separat nach Lohn- und Materialanteil getrennt ausgewiesen sind.

b) Ung�ltigerkl�rung des Beschluss zur Video�berwachung der Schrankenanlage

    (vgl. anliegendes Urteil des Amtsgerichts L�beck, AZ: 2 II 19/06)

Die Verwalterin informiert unter Bezugnahme auf das allen Eigent�mern �bersandte Urteil des Amtsgerichts L�beck dar�ber, dass der im vergangenen Jahr gefasste Beschluss �ber die Installation einer Video�berwachungsanlage f�r den Schutz der Schrankenanlage, insbesondere aus Datenschutzerw�gungen aufgehoben worden ist. In der Verhandlung hat das Gericht allerdings auch deutlich gemacht, dass es die wirtschaftlichen Erw�gungen der Versammlung nachvollziehen k�nne, da ohne die Installation der Video�berwachung mit erheblichen Reparaturkosten in Bezug auf die Schrankenanlage gerechnet werden m�sse.

In Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat wurde ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Amtsgerichts nicht eingelegt, so dass dieser rechtskr�ftig geworden ist.

Eine �berwachung der Schrankenanlage durch Mitarbeiter des L�becker Wachdienstes hat zwar zu einer Festnahme einer Person im Zusammenhang mit der Besch�digung einer Schranke gef�hrt. Eine klare Identifizierung war jedoch nicht gew�hrleistet, da die Person vor ihrer Festnahme gefl�chtet war und sich au�erhalb der Sichtweite der Wachdienstmitarbeiter befand. Die Staatsanwaltschaft hat das Sachbesch�digungsverfahren eingestellt. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzanspr�che erschien nicht aussichtsreich.

c) Information zur Wegeinstandsetzung (M�ngelbeseitigung)

Herr Evers erkl�rt die immer noch unbefriedigende Situation hinsichtlich der Wege-instandsetzung. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt. Die festzustellenden M�ngel resultieren zum einen daraus, dass die Arbeiten bei ung�nstiger Witterung durchgef�hrt wurden. Das Material ist dabei ausgewaschen worden. Ebenfalls wurde eine falsche K�rnung verwandt, die die erw�nschte Festigkeit nicht erreicht. Ein Grundproblem liegt jedoch darin, dass die Wege nicht mehr wie fr�her nach links und rechts entw�ssern k�nnen, da sich die meisten Wochenendhauseigent�mer gegen das Wasser der Wege durch entsprechende Kantensteine abgesichert haben. Hinzu kommt, dass eine st�rkere Belastung der Wege durch Mehrverkehr aber auch im Zuge der zahlreichen Baut�tigkeiten eingesetzten Schwerlastverkehr zu verzeichnen ist, was ebenfalls zu neuen Sch�den f�hrt.
Die endg�ltige M�ngelbeseitigung ist f�r das Fr�hjahr 2007 in Aussicht gestellt worden. Die dann erfolgende Abnahme wird in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates durchgef�hrt werden.

TOP 3 - Bericht des Verwaltungsbeirates

a) �ber die Pr�fung der Verwaltungsabrechnung 2006

Herr Olschewski berichtet �ber die von den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates im Hause der Verwalterin durchgef�hrte Pr�fung des Belegwesens. S�mtliche Buchf�hrungsunterlagen und Rechnungsbelege lagen in geordneter Form vor. Beanstandungen haben sich weder in sachlicher noch in rechnerischer Hinsicht ergeben, so dass der Verwaltungsbeirat die Genehmigung der Jahresabrechnung und die Entlastung der Verwalterin empfiehlt.

b) �ber allgemeine Angelegenheiten

Herr Klempin berichtet �ber die angenehme und offene Zusammenarbeit mit der Verwalterin. Der Informationsfluss wird von ihm als sehr gut bezeichnet. Die Beiratsmitglieder sind stets �ber alle wesentlichen Dinge informiert und werden in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Bez�glich Verhandlungen mit den Entsorgungsbetrieben �ber preisg�nstigere Varianten der M�llentsorgung weist Herr Klempin darauf hin, dass auch der Priwallverein, deren Vorsitzender er ist, mit einbezogen wurde. Die Entwicklung der M�llabfuhrgeb�hren hat Herr Klempin in einer Aufstellung f�r die Jahre 2003 bis 2007 gegen�bergestellt. Er weist insbesondere auf die Anhebung der Geb�hren per 01.01.2005 um 27 % und per 01.01.2007 um 21 % hin, was Verwalterin und Beirat bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes zu ber�cksichtigen hatten. F�r das Jahr 2007 wird bei den erh�hten Geb�hren mit Gesamtkosten f�r die Gemeinschaft von ann�hernd � 70.000,00 zu rechnen sein. Der Verwaltungsbeirat bittet deshalb dringend um Beachtung der 2x im Jahr stattfindenden unentgeltlichen Gr�nm�llentsorgungstermine und um Beachtung der M�llsortierungs-richtlinien, die zur Reduzierung des Restm�lls f�hren k�nnte.

Hinsichtlich der Grenze zur Ferienhaussiedlung setzt sich der Verwaltungsbeirat daf�r ein, dass das Nachbargrundst�ck wegen der aufgesch�tteten W�lle und der damit unterbrochene nat�rliche Abfluss des Oberfl�chenwassers auch an den nun erforderlichen Sielbauma�nahmen auf dem Grundst�ck der Wochenendhaussiedlung beteiligt wird. Ob dies rechtlich durchsetzbar ist, wird derzeit gepr�ft.

 

TOP 4 a) - Genehmigung der Verwaltungsabrechnung 2006

Die Genehmigung der Verwaltungsabrechnung 2006 erfolgt durch die Versammlungsteilnehmer einstimmig.

TOP 4 b) - Genehmigung der Einzelabrechnungen 2006

Auch die Genehmigung der Einzelabrechnungen 2006 f�r das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2006 erfolgt durch die Versammlungsteilnehmer einstimmig.

TOP 5 - Entlastung der Verwalterin

Auf Antrag von Herrn Klempin erfolgt die Entlastung der Verwalterin hinsichtlich ihrer T�tigkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2006 durch die Versammlungsteilnehmer ebenfalls einstimmig. Herr Krohn bedankt sich f�r die Entlastung.

TOP 6 a) - Genehmigung des Gesamtwirtschaftsplanes 2007

Mit der Einladung zur Versammlung hat die Verwalterin auch den Gesamtwirtschaftsplanentwurf 2007 an die Eigent�mer �bersandt. Es ist vorgesehen, das Gesamtausgabenvolumen mit � 161.850,00 unver�ndert zu belassen. Etwaige zu erwartende Kostensteigerungen und insbesondere die 3%ige Anhebung der Mehrwertsteuer sind ber�cksichtigt worden.

Der Gesamtwirtschaftsplan 2007 mit dem genannten Gesamtausgabenvolumen von � 161.850,00 wird durch die Versammlungsteilnehmer einstimmig beschlossen.

TOP 6 b) - Genehmigung der Einzelwirtschaftspl�ne 2007

Auch die Genehmigung der Einzelwirtschaftspl�ne 2007 erfolgt durch die Versammlungsteilnehmer einstimmig.

 

TOP 7 a) Information �ber die m�gliche Geltendmachung von Schadensersatzanspr�chen durch die Firma Baltic Cable AB, Malm� (vgl. anliegendes Erl�uterungsschreiben nebst 3 Anlagen)

Insoweit wird auf das mit den Einladungsunterlagen versandte Erl�uterungsschreiben der Verwalterin erg�nzend Bezug genommen. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2006 hat die Firma Baltic Cable AB Malm� die Verwalterin dar�ber unterrichtet, dass nicht auszuschlie�en sei, dass anl�sslich der Stellplatzherrichtungsarbeiten, die im Fr�hjahr 2005 zum Abschluss gebracht wurden, eine Beeintr�chtigung des im Randbereich der Wochenendhaussiedlung verlegten �berseekabels erfolgt sein k�nnte. Einbezogen in die Gespr�che wurden auch Vertreter der Hansestadt L�beck (Liegenschaften) sowie das Rechtsamt der Hansestadt L�beck.

Die TEG �Wochenendhaussiedlung Priwall� hat sich f�r die Stellplatzherrichtung eines Fachplaners bedient. Ferner wurden Fachunternehmen eingeschaltet. Alle Ma�nahmen wurden in enger Abstimmung mit Vertretern der Hansestadt L�beck durchgef�hrt, die auch s�mtliche Baugenehmigungen erteilt hatte.

Von daher bestand aus Sicht der Wochenendhaussiedlung keinerlei Anlass f�r Zugest�ndnisse. �hnlich beurteilte dies die Hansestadt L�beck, die allerdings auch nicht bereit war, eine Haftungsfreistellung f�r die TEG �Wochenendhaussiedlung Priwall� zu gew�hrleisten.

Zur Vermeidung m�glicher Rechtsnachteile empfiehlt die Verwalterin deshalb die Einschaltung eines Rechtsanwalts, falls die Baltic Cable AB in der noch andauernden Korrespondenz nicht erkl�ren sollte, dass sie von der Geltendmachung von Schadensersatz-anspr�chen aus dem Bau der Stellplatzanlagen jetzt und auch zuk�nftig Abstand nimmt. Gleiches gilt selbstverst�ndlich auch f�r die Rechtsverteidigung, falls die Baltic Cable AB die von ihr angedrohte Feststellungsklage gegen�ber der Wochenendhaussiedlung erheben sollte. 

b) Beschluss �ber die Bevollm�chtigung der Verwalterin, in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat einen Rechtsanwalt mit der Interessenwahrnehmung der Teileigent�mergemeinschaft hinsichtlich der Abwehr von Schadensersatzanspr�chen gegen�ber der Baltic Cable AB, aber auch mit der Wahrung und ggf. Durchsetzung von Regressforderungen gegen�ber der Hansestadt L�beck, dem Planungsb�ro sowie den beteiligten Subunternehmern und ggf. Dritten zu beauftragen. Im Interesse eines angemessenen wirtschaftlichen Aufwandes ist ggf. ein Stundenhonorar zu vereinbaren.

Herr Krohn erl�utert, dass im Falle eines tats�chlichen Schadenseintritts am Kabel mit Schadensbeseitigungskosten von ca. � 1,5 bis 2 Millionen zu rechnen sei. Diese Aussage ist von einem Vertreter der Baltic Cable AB getroffen worden. Hinzu k�men jedoch noch die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Kabel f�r die Zeit der Reparatur nicht genutzt werden k�nne. Diese wurden nicht n�her beziffert.

Die Verwalterin weist auf die Problematik hin, dass f�r den Fall, dass eine au�ergerichtliche endg�ltige Einigung nicht kurzfristig erfolgt, auch die Gefahr besteht, dass eventuelle Regressm�glichkeiten gegen�ber den sonstigen Vertragsbeteiligten und der Hansestadt L�beck verj�hren oder verwirken k�nnten. Aus diesem Grunde wird die Annahme des vorgeschlagenen Beschlussantrages empfohlen.

In der nachfolgenden Abstimmung wird der Beschlussantrag zu TOP 7b) durch die ganz deutliche Mehrheit der Versammlungsteilnehmer bei 61 Gegenstimmen (Vertreter der Hansestadt L�beck) angenommen.

Die Verwalterin hofft, dass die Angelegenheit insgesamt au�ergerichtlich zu kl�ren ist und wird ggf. durch separate Rundschreiben �ber die Entwicklung unterrichten.

Bez�glich des Gestattungsvertrages wird darauf hingewiesen, dass dieser der Hansestadt L�beck einen Entgeltanspruch gibt, der auf mehr als 20 Jahre festgeschrieben wurde. Zumindest hinsichtlich des Grundst�cksanteils der TEG �Wochenendhaussiedlung� m�sste dieser Entgeltanspruch auf die Teileigent�mergemeinschaft �bergegangen sein, so dass im Zuge der Verhandlungen auch zu kl�ren sein wird, welcher Entgeltanteil an die TEG zu entrichten ist. Die Verwalterin weist jedoch erl�uternd darauf hin, dass sich das vereinbarte Entgelt auf die gesamte Strecke von der Ostsee bis nach Herrenwyk bezieht, so dass f�r den relativ kleinen Anteil der TEG nur ein geringer prozentualer Satz zu entrichten sein wird. Diesen wird sie aber auch f�r die Vergangenheit von der Hansestadt L�beck einfordern bzw. einfordern lassen.

TOP 8 - Instandhaltungsma�nahmen 2007

            - Fortf�hrung der Wegeinstandsetzung:

a) Hinzuziehung eines Sachverst�ndigen zur Beurteilung der bisherigen Sanierungsma�nahmen und zur Erarbeitung von Empfehlungen f�r das weitere Vorgehen

Herr Evers erl�utert, dass lediglich die Hinzuziehung eines Sachverst�ndigen auf Stundenhonorarbasis angedacht ist, um Sanierungsm�glichkeiten aufzuzeigen und die bisher beauftragten Unternehmer bei der Umsetzung der Ma�nahmen zu unterst�tzen. Keinesfalls ist die Erarbeitung eines generellen Konzepts gew�nscht, was mit erheblichen Kosten verbunden w�re.

Die Hinzuziehung eines Sachverst�ndigen unter den vorgenannten Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat wird durch die Versammlungsteilnehmer mit deutlicher Mehrheit bei 9 Gegenstimmen genehmigt.

b) Befestigung des Verbindungsweges zwischen Sanddornweg und Muschelweg an der westlichen Grundst�cksgrenze durch Verlegen von Rechteckpflaster sowie Installation eines weiteren Sickerschachtes zur Entw�sserung des Oberfl�chenwassers

Herr Evers erl�utert die Ma�nahme, die mit Kosten von ca. � 9.000,00 verbunden w�re. Eine Versickerungsm�glichkeit soll unbedingt eingebaut werden. Ein Teil des Weges soll gepflastert werden. Da die Situation erst nach der Grenzziehung und den aufgesch�tteten W�llen durch die Nachbaranlage akut geworden ist, soll auch gepr�ft werden, ob eine Kostenerstattung, zumindest teilweise durch den Nachbarn zu erreichen ist.

F�r den Beschlussantrag zu 8 b) sprechen sich die Versammlungsteilnehmer ebenfalls mit deutlicher Mehrheit bei 8 Gegenstimmen aus.

 TOP 9 - Antr�ge von Wohnungseigent�mern:

a) Antrag der Eheleute Wille, die Schranken der Zufahrtswege an den Wochenenden vom 01.06. � 31.08. von Freitag morgen bis Sonntag abend zu schlie�en. Zus�tzlich sind die Schranken w�hrend der Sommerferien zu verschlie�en. W�hrend der �brigen Zeit k�nnen die Schranken offen bleiben.

Die Eheleute Wille, die auf der Versammlung anwesend sind, verweisen zur Begr�ndung auf ihr Schreiben vom 30.12.2006, das allen Eigent�mern mit den Einladungsunterlagen �bersandt worden ist.

Die Angelegenheit wird eingehend er�rtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schranken insbesondere deshalb installiert wurden, weil ein ungehindertes Befahren der Siedlung auch durch Badeg�ste m�glichst verhindert werden soll. Herr Klempin weist nochmals auf die eingeengten Parkm�glichkeiten durch die Nachbarbebauung hin, die eine generelle Beschrankung des Grundst�cks vorsehen. Von daher verbleibt nur das Grundst�ck der Wochenendhaussiedlung, wenn Urlauber bzw. Badeg�ste den Strand aufsuchen wollen.

Nach weiterer Er�rterung wird der Antrag der Eheleute Wille bei 57 Ja-Stimmen durch die deutliche Mehrheit der Versammlungsteilnehmer abgelehnt.

Die Verwalterin wird daf�r Sorge tragen, dass die Schranken auch weiterhin verschlossen bleiben und nur mit den Schl�ssel bzw. Handsendern durch Berechtigte zu �ffnen sind. Im Falle von Vandalismus werden Reparaturen veranlasst.

b) Antrag der Eheleute Kreidewei� auf Genehmigung zum Aufstellen von Natursteinen mittlerer Gr��e vor dem Sichtzaun auf der Wegseite

Die Begr�ndung ergibt sich aus dem Schreiben der Eheleute Kreidewei� vom 14.01.2007, das ebenfalls allen Eigent�mern mit den Einladungsunterlagen �bersandt wurde.

Die Angelegenheit wird ebenfalls er�rtert. Es wird grunds�tzlich die Auffassung vertreten, dass s�mtliche Grenzbebauungen innerhalb der Grundst�cksgrenzen vorzunehmen sind, um die Wege nicht noch weiter zu verschm�lern.

Der Antrag der Eheleute Kreidewei� wird durch die Versammlungsteilnehmer einstimmig abgelehnt.

c) Bez�glich des Parkens in der Anlage verliest die Verwalterin ein Schreiben des Eheleute M�sing vom 18.02.2007, in dem folgendes beantragt wird:

�Wir beantragen, durch geeignete Ma�nahmen, z. B. durch Beauftragung eines Anwaltes umgehend vor Beginn der Saison 2007 Ihren Auftrag zu erf�llen und f�r die Einhaltung des Parkverbotes in der Siedlung zu sorgen. Dies gilt sowohl f�r das Parken auf den Wegen sowie auf den Grundst�cken. Selbstverst�ndlich sind die ausgewiesenen Parkpl�tze auf den Grundst�cken an der Mecklenburger Landstra�e davon nicht betroffen.� 

Die Verwalterin verweist darauf, dass der Antrag lediglich die Einhaltung der ohnehin bestehenden Regelung in der Teilungserkl�rung beinhaltet. Bisher hat die Verwalterin Ma�nahmen, wie z. B. die Abschleppung unberechtigt parkender Fahrzeuge oder Aufforderungsschreiben zur Unterlassung nur in ganz vereinzelten F�llen veranlasst. Noch auf der letzten Eigent�merversammlung gingen die Teilnehmer davon aus, dass sich die Situation nach Installation und Funktionsf�higkeit der Schranken allein verbessern w�rde.

Da dies nicht eingetreten ist, bittet die Verwalterin zur besseren Einsch�tzung der Situation, um eine Meinungs�u�erung dazu, ob sie in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat Zwangsma�nahmen, wie z. B. Abschleppung oder Unterlassungen ggf. mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchsetzen solle.

F�r die Durchsetzung der vorgenannten Ma�nahmen sprechen sich die Versammlungsteilnehmer mit deutlicher Mehrheit aus, w�hrend 31 Stimmen dagegen erhoben werden.

Verwalterin und Beirat werden dies in Zukunft ber�cksichtigen.

TOP 10 - Erg�nzung der Gemeinschaftsordnung wie folgt:

 �In Breite des eigenen Grundst�cks haben die TEG Eigent�mer die Gemeinschaftswege- und fl�chen jeweils zur H�lfte von Laub- und Grasbewuchs so freizuhalten, dass das Oberfl�chenwasser von Wegen und Fl�chen versickern kann�.

Es wird klargestellt, dass nicht unbedingt die Beseitigung von gr�nen grasbewachsenen Weger�ndern gefordert ist. Gemeint ist vielmehr die Freihaltung der wasserf�hrenden Rinnen von Unkraut und die Beseitigung von Laub- und Grasbewuchs, soweit hierdurch das Oberfl�chenwasser an der Versickerung gehindert wird.

Nach kurzer Er�rterung wird die vorgenannte Erg�nzung der Gemeinschaftsordnung durch die deutliche Mehrheit der Versammlungsteilnehmer bei 14 Gegenstimmen beschlossen.

TOP 11 - Verschiedenes

a)

Die Verwalterin unterrichtet dar�ber, dass die n�chste Sperrm�llabfuhr f�r den 11.04.2007 geplant ist. Die Container f�r die Gr�nm�llabfuhr werden am 05.04.2007 aufgestellt.

b)

Der Antrag von Herrn Reich auf Einbau je einer elektrischen Zeitschaltuhr f�r die Beleuchtung der beiden Gemeinschaftsparkpl�tze wird verlesen. Die Verwalterin weist darauf hin, dass entsprechende Zeitschalten bereits bei der Planung vorgegeben und ber�cksichtigt worden sind. Im �brigen ist der Verkehrssicherungspflicht Rechnung zu tragen.

c)

Es wird empfohlen, Antr�ge f�r die Eigent�merversammlungen jeweils bis zum Januar des laufenden Jahres einzureichen, damit diese auf der Tagesordnung ber�cksichtigt werden k�nnen.

d)

Hinsichtlich der KFZ-Stellpl�tze wird angeregt, zumindest f�r die Sommermonate, einen Wachdienst zu beauftragen, um die Gefahr von Sachsch�den einzugrenzen. Verwalterin und Beirat werden versuchen, dies zu ber�cksichtigen, gehen jedoch von unangemessen hohen Kosten aus. Au�erdem d�rfte bei gr��erer Frequentierung der Au�enstellpl�tze auch ein R�ckgang der Sch�den zu verzeichnen seien.

e)

In der Siedlung sollten Schilder aufgestellt werden, die das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit vorschreiben. Verwalterin und Beirat werden einen Erg�nzungsbedarf insoweit pr�fen.

Die Verwalterin wird gebeten, die Kurverwaltung um Wiederherstellung des Holzweges zum Strand zu bitten.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Versammlung endet um 12:19 Uhr. Herr Krohn bedankt sich f�r die Teilnahme und den angenehmen Gespr�chsverlauf.

L�beck, 19.03.2007/kro/Ro

Prot. 4.425 

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update: 18.11.2009