TEG �Wochenendhaussiedlung Priwall� in
23570 L�beck-Travem�nde
Protokoll der 4. ordentlichen Eigent�merversammlung am 10.03.2007
im Pommern-Zentrum, Europaweg 3 in 23570 L�beck-Travem�nde
Tagesordnungspunkt
(TOP) 1 - Begr��ung
Herr Krohn, als
Vertreter der Verwalterin, begr��t die anwesenden Eigent�mer um 10:12 Uhr
und stellt fest, dass die Versammlung durch Einladung vom 15.02.2007 form-
und fristgerecht einberufen wurde. Es sind auf der Versammlung 235 der
insgesamt 444 Miteigentumsanteile pers�nlich oder durch Vollmacht
vertreten. Herr Krohn weist aber darauf hin, dass gem�� � 6 der
Teilungserkl�rung jede Versammlung ohne R�cksicht auf die Zahl der
erschienenen Wohnungs- und Teileigent�mer beschlussf�hig ist.
Von Seiten des
Verwaltungsbeirates sind die Herren Klempin, Dietrich, Olschewski und Upts
anwesend. Von der Verwalterin sind neben Herrn Krohn, die technischen
Mitarbeiter Herr Dipl.-Ing. Evers sowie die f�r das Objekt zust�ndige
Sachbearbeiterin Frau Rosin auf der Versammlung anwesend.
Einwendungen gegen die
Tagesordnung werden nicht erhoben.
TOP 2 - Bericht der Verwalterin
a) Allgemeines
Herr Krohn
erl�utert die Verwaltungsabrechnung f�r das abgelaufene Wirtschaftsjahr
2006. Den Hausgeldeinnahmen von insgesamt � 165.527,66 standen Ausgaben
von � 148.910,64 gegen�ber, so dass sich ein
�berschuss von � 16.617,02 ergeben hat.
In der
Instandhaltungsr�cklage stehen per 31.12.2006 � 69.574,14 zur Verf�gung.
Das Abwicklungskonto f�r die R�cklage Stellplatzherrichtung ist
ausgeglichen und aufgel�st worden.
Erg�nzend weist die
Verwalterin darauf hin, dass gem�� � 35 a Einkommensteuergesetz unter
bestimmten Umst�nden die M�glichkeit besteht, den Lohnkostenanteil f�r
Aufwendungen, die haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen, steuerlich
geltend zu machen. Die Verwalterin hat dem dadurch Rechnung getragen, dass
bei den relevanten Positionen in der Jahresabrechnung die
Lohnkostenanteile getrennt von den korrespondierenden
Materialkostenanteilen ausgewiesen wurden. Gleiches gilt f�r die
Aufwendungen aus der R�cklage, die in der Einzelkonten�bersicht separat
nach Lohn- und Materialanteil getrennt ausgewiesen sind.
b)
Ung�ltigerkl�rung des Beschluss zur Video�berwachung der Schrankenanlage
(vgl. anliegendes Urteil des Amtsgerichts L�beck, AZ: 2 II 19/06)
Die Verwalterin
informiert unter Bezugnahme auf das allen Eigent�mern �bersandte Urteil
des Amtsgerichts L�beck dar�ber, dass der im vergangenen Jahr gefasste
Beschluss �ber die Installation einer Video�berwachungsanlage f�r den
Schutz der Schrankenanlage, insbesondere aus Datenschutzerw�gungen
aufgehoben worden ist. In der Verhandlung hat das Gericht allerdings auch
deutlich gemacht, dass es die wirtschaftlichen Erw�gungen der Versammlung
nachvollziehen k�nne, da ohne die Installation der Video�berwachung mit
erheblichen Reparaturkosten in Bezug auf die Schrankenanlage gerechnet
werden m�sse.
In Abstimmung mit dem
Verwaltungsbeirat wurde ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des
Amtsgerichts nicht eingelegt, so dass dieser rechtskr�ftig geworden ist.
Eine �berwachung der
Schrankenanlage durch Mitarbeiter des L�becker Wachdienstes hat zwar zu
einer Festnahme einer Person im Zusammenhang mit der Besch�digung einer
Schranke gef�hrt. Eine klare Identifizierung war jedoch nicht
gew�hrleistet, da die Person vor ihrer Festnahme gefl�chtet war und sich
au�erhalb der Sichtweite der Wachdienstmitarbeiter befand. Die
Staatsanwaltschaft hat das Sachbesch�digungsverfahren eingestellt. Die
Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzanspr�che erschien nicht
aussichtsreich.
c) Information zur Wegeinstandsetzung (M�ngelbeseitigung)
Herr
Evers erkl�rt die immer noch
unbefriedigende Situation hinsichtlich der Wege-instandsetzung. Eine
Abnahme ist noch nicht erfolgt. Die festzustellenden M�ngel resultieren
zum einen daraus, dass die Arbeiten bei ung�nstiger Witterung durchgef�hrt
wurden. Das Material ist dabei ausgewaschen worden. Ebenfalls wurde eine
falsche K�rnung verwandt, die die erw�nschte Festigkeit nicht erreicht.
Ein Grundproblem liegt jedoch darin, dass die Wege nicht mehr wie fr�her
nach links und rechts entw�ssern k�nnen, da sich die meisten
Wochenendhauseigent�mer gegen das Wasser der Wege durch entsprechende
Kantensteine
abgesichert haben. Hinzu kommt, dass eine st�rkere Belastung der Wege
durch Mehrverkehr aber auch im Zuge der zahlreichen Baut�tigkeiten
eingesetzten Schwerlastverkehr zu verzeichnen ist, was ebenfalls zu neuen
Sch�den f�hrt.
Die endg�ltige M�ngelbeseitigung ist f�r das Fr�hjahr 2007 in Aussicht
gestellt worden. Die dann erfolgende Abnahme wird in enger Abstimmung mit
den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates durchgef�hrt werden.
TOP 3 - Bericht des Verwaltungsbeirates
a) �ber die Pr�fung
der Verwaltungsabrechnung 2006
Herr Olschewski
berichtet �ber die von den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates im Hause
der Verwalterin durchgef�hrte Pr�fung des Belegwesens. S�mtliche
Buchf�hrungsunterlagen und Rechnungsbelege lagen in geordneter Form vor.
Beanstandungen haben sich weder in sachlicher noch in rechnerischer
Hinsicht ergeben, so dass der Verwaltungsbeirat die Genehmigung der
Jahresabrechnung und die Entlastung der Verwalterin empfiehlt.
b) �ber allgemeine
Angelegenheiten
Herr Klempin
berichtet �ber die angenehme und offene Zusammenarbeit mit der
Verwalterin. Der Informationsfluss wird von ihm als sehr gut bezeichnet.
Die Beiratsmitglieder sind stets �ber alle wesentlichen Dinge informiert
und werden in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Bez�glich
Verhandlungen mit den Entsorgungsbetrieben �ber preisg�nstigere Varianten
der M�llentsorgung weist Herr Klempin darauf hin, dass auch der
Priwallverein, deren Vorsitzender er ist, mit einbezogen wurde. Die
Entwicklung der M�llabfuhrgeb�hren hat Herr Klempin in einer Aufstellung
f�r die Jahre 2003 bis 2007 gegen�bergestellt. Er weist insbesondere auf
die Anhebung der Geb�hren per 01.01.2005 um 27 % und per 01.01.2007 um 21
% hin, was Verwalterin und Beirat bei der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes zu ber�cksichtigen hatten. F�r das Jahr 2007 wird bei
den erh�hten Geb�hren mit Gesamtkosten f�r die Gemeinschaft von ann�hernd
� 70.000,00 zu rechnen sein. Der Verwaltungsbeirat bittet deshalb dringend
um Beachtung der 2x im Jahr stattfindenden unentgeltlichen
Gr�nm�llentsorgungstermine und um Beachtung der
M�llsortierungs-richtlinien, die zur Reduzierung des Restm�lls f�hren
k�nnte.
Hinsichtlich der
Grenze zur Ferienhaussiedlung setzt sich der Verwaltungsbeirat daf�r ein,
dass das Nachbargrundst�ck wegen der aufgesch�tteten W�lle und der damit
unterbrochene nat�rliche Abfluss des Oberfl�chenwassers auch an den nun
erforderlichen Sielbauma�nahmen auf dem Grundst�ck der
Wochenendhaussiedlung beteiligt wird. Ob dies rechtlich durchsetzbar ist,
wird derzeit gepr�ft.
TOP 4 a) - Genehmigung der Verwaltungsabrechnung 2006
Die Genehmigung der
Verwaltungsabrechnung 2006 erfolgt durch die Versammlungsteilnehmer
einstimmig.
TOP 4 b) - Genehmigung der Einzelabrechnungen 2006
Auch die
Genehmigung der Einzelabrechnungen 2006 f�r das abgelaufene
Wirtschaftsjahr 2006 erfolgt durch die Versammlungsteilnehmer einstimmig.
TOP 5 - Entlastung der Verwalterin
Auf Antrag von
Herrn Klempin erfolgt die Entlastung der Verwalterin hinsichtlich ihrer
T�tigkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2006 durch die
Versammlungsteilnehmer ebenfalls einstimmig. Herr Krohn bedankt sich f�r
die Entlastung.
TOP 6 a) - Genehmigung des Gesamtwirtschaftsplanes 2007
Mit der Einladung
zur Versammlung hat die Verwalterin auch den Gesamtwirtschaftsplanentwurf
2007 an die Eigent�mer �bersandt. Es ist vorgesehen, das
Gesamtausgabenvolumen mit � 161.850,00 unver�ndert zu belassen. Etwaige zu
erwartende Kostensteigerungen und insbesondere die 3%ige Anhebung der
Mehrwertsteuer sind ber�cksichtigt worden.
Der
Gesamtwirtschaftsplan 2007 mit dem genannten Gesamtausgabenvolumen von � 161.850,00 wird durch die Versammlungsteilnehmer
einstimmig beschlossen.
TOP 6 b) - Genehmigung der Einzelwirtschaftspl�ne 2007
Auch die
Genehmigung der Einzelwirtschaftspl�ne 2007 erfolgt durch die
Versammlungsteilnehmer einstimmig.
TOP 7 a) Information
�ber die m�gliche Geltendmachung von Schadensersatzanspr�chen durch die
Firma Baltic Cable AB, Malm� (vgl. anliegendes Erl�uterungsschreiben nebst
3 Anlagen)
Insoweit wird auf
das mit den Einladungsunterlagen versandte Erl�uterungsschreiben der
Verwalterin erg�nzend Bezug genommen. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen
2006 hat die Firma Baltic Cable AB Malm� die Verwalterin dar�ber
unterrichtet, dass nicht auszuschlie�en sei, dass anl�sslich der
Stellplatzherrichtungsarbeiten, die im Fr�hjahr 2005 zum Abschluss
gebracht wurden, eine Beeintr�chtigung des im Randbereich der
Wochenendhaussiedlung verlegten �berseekabels erfolgt sein k�nnte.
Einbezogen in die Gespr�che wurden auch Vertreter der Hansestadt L�beck
(Liegenschaften) sowie das Rechtsamt der Hansestadt L�beck.
Die TEG
�Wochenendhaussiedlung Priwall� hat sich f�r die Stellplatzherrichtung
eines Fachplaners bedient. Ferner wurden Fachunternehmen eingeschaltet.
Alle Ma�nahmen wurden in enger Abstimmung mit Vertretern der Hansestadt
L�beck durchgef�hrt, die auch s�mtliche Baugenehmigungen erteilt hatte.
Von daher bestand
aus Sicht der Wochenendhaussiedlung keinerlei Anlass f�r Zugest�ndnisse.
�hnlich beurteilte dies die Hansestadt L�beck, die allerdings auch nicht
bereit war, eine Haftungsfreistellung f�r die TEG �Wochenendhaussiedlung
Priwall� zu gew�hrleisten.
Zur Vermeidung
m�glicher Rechtsnachteile empfiehlt die Verwalterin deshalb die
Einschaltung eines Rechtsanwalts, falls die Baltic Cable AB in der noch
andauernden Korrespondenz nicht erkl�ren sollte, dass sie von der
Geltendmachung von Schadensersatz-anspr�chen aus dem Bau der
Stellplatzanlagen jetzt und auch zuk�nftig Abstand nimmt. Gleiches gilt
selbstverst�ndlich auch f�r die Rechtsverteidigung, falls die Baltic Cable
AB die von ihr angedrohte Feststellungsklage gegen�ber der
Wochenendhaussiedlung erheben sollte.
b) Beschluss �ber die
Bevollm�chtigung der Verwalterin, in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
einen Rechtsanwalt mit der Interessenwahrnehmung der
Teileigent�mergemeinschaft hinsichtlich der Abwehr von
Schadensersatzanspr�chen gegen�ber der Baltic Cable AB, aber auch mit der
Wahrung und ggf. Durchsetzung von Regressforderungen gegen�ber der
Hansestadt L�beck, dem Planungsb�ro sowie den beteiligten Subunternehmern
und ggf. Dritten zu beauftragen. Im Interesse eines angemessenen
wirtschaftlichen Aufwandes ist ggf. ein Stundenhonorar zu vereinbaren.
Herr Krohn
erl�utert, dass im Falle eines tats�chlichen Schadenseintritts am Kabel
mit Schadensbeseitigungskosten von ca. � 1,5 bis 2 Millionen zu rechnen
sei. Diese Aussage ist von einem Vertreter der Baltic Cable AB getroffen
worden. Hinzu k�men jedoch noch die Kosten, die dadurch entstehen, dass
das Kabel f�r die Zeit der Reparatur nicht genutzt werden k�nne. Diese
wurden nicht n�her beziffert.
Die Verwalterin
weist auf die Problematik hin, dass f�r den Fall, dass eine
au�ergerichtliche endg�ltige Einigung nicht kurzfristig erfolgt, auch die
Gefahr besteht, dass eventuelle Regressm�glichkeiten gegen�ber den
sonstigen Vertragsbeteiligten und der Hansestadt L�beck verj�hren oder
verwirken k�nnten. Aus diesem Grunde wird die Annahme des vorgeschlagenen
Beschlussantrages empfohlen.
In der
nachfolgenden Abstimmung wird der Beschlussantrag zu TOP 7b) durch die
ganz deutliche Mehrheit der Versammlungsteilnehmer bei 61 Gegenstimmen
(Vertreter der Hansestadt L�beck) angenommen.
Die Verwalterin
hofft, dass die Angelegenheit insgesamt au�ergerichtlich zu kl�ren ist und
wird ggf. durch separate Rundschreiben �ber die Entwicklung unterrichten.
Bez�glich des
Gestattungsvertrages wird darauf hingewiesen, dass dieser der Hansestadt
L�beck einen Entgeltanspruch gibt, der auf mehr als 20 Jahre
festgeschrieben wurde. Zumindest hinsichtlich des Grundst�cksanteils der
TEG �Wochenendhaussiedlung� m�sste dieser Entgeltanspruch auf die
Teileigent�mergemeinschaft �bergegangen sein, so dass im Zuge der
Verhandlungen auch zu kl�ren sein wird, welcher Entgeltanteil an die TEG
zu entrichten ist. Die Verwalterin weist jedoch erl�uternd darauf hin,
dass sich das vereinbarte Entgelt auf die gesamte Strecke von der Ostsee
bis nach Herrenwyk bezieht, so dass f�r den relativ kleinen Anteil der TEG
nur ein geringer prozentualer Satz zu entrichten sein wird. Diesen wird
sie aber auch f�r die Vergangenheit von der Hansestadt L�beck einfordern
bzw. einfordern lassen.
TOP 8 - Instandhaltungsma�nahmen 2007
- Fortf�hrung der Wegeinstandsetzung:
a) Hinzuziehung eines Sachverst�ndigen zur Beurteilung der bisherigen
Sanierungsma�nahmen und zur Erarbeitung von Empfehlungen f�r das weitere
Vorgehen
Herr Evers erl�utert, dass lediglich die
Hinzuziehung eines Sachverst�ndigen auf Stundenhonorarbasis angedacht ist,
um Sanierungsm�glichkeiten aufzuzeigen und die bisher beauftragten
Unternehmer bei der Umsetzung der Ma�nahmen zu unterst�tzen. Keinesfalls
ist die Erarbeitung eines generellen Konzepts gew�nscht, was mit
erheblichen Kosten verbunden w�re.
Die Hinzuziehung eines Sachverst�ndigen unter den
vorgenannten Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat wird
durch die Versammlungsteilnehmer mit deutlicher Mehrheit bei 9
Gegenstimmen genehmigt.
b) Befestigung des Verbindungsweges zwischen Sanddornweg und Muschelweg an
der westlichen Grundst�cksgrenze durch Verlegen von Rechteckpflaster sowie
Installation eines weiteren Sickerschachtes zur Entw�sserung des
Oberfl�chenwassers
Herr Evers erl�utert die Ma�nahme, die mit Kosten
von ca. � 9.000,00 verbunden w�re. Eine Versickerungsm�glichkeit soll
unbedingt eingebaut werden. Ein Teil des Weges soll gepflastert werden. Da
die Situation erst nach der Grenzziehung und den aufgesch�tteten W�llen
durch die Nachbaranlage akut geworden ist, soll auch gepr�ft werden, ob
eine Kostenerstattung, zumindest teilweise durch den Nachbarn zu erreichen
ist.
F�r den Beschlussantrag zu 8 b) sprechen sich die
Versammlungsteilnehmer ebenfalls mit deutlicher Mehrheit bei 8
Gegenstimmen aus.
TOP 9 - Antr�ge von
Wohnungseigent�mern:
a) Antrag der
Eheleute Wille, die Schranken der Zufahrtswege an den Wochenenden vom
01.06. � 31.08. von Freitag morgen bis Sonntag abend zu schlie�en.
Zus�tzlich sind die Schranken w�hrend der Sommerferien zu verschlie�en.
W�hrend der �brigen Zeit k�nnen die Schranken offen bleiben.
Die Eheleute Wille,
die auf der Versammlung anwesend sind, verweisen zur Begr�ndung auf ihr
Schreiben vom 30.12.2006, das allen Eigent�mern mit den
Einladungsunterlagen �bersandt worden ist.
Die Angelegenheit wird
eingehend er�rtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schranken
insbesondere deshalb installiert wurden, weil ein ungehindertes Befahren
der Siedlung auch durch Badeg�ste m�glichst verhindert werden soll. Herr
Klempin weist nochmals auf die eingeengten Parkm�glichkeiten durch die
Nachbarbebauung hin, die eine generelle Beschrankung des Grundst�cks
vorsehen. Von daher verbleibt nur das Grundst�ck der
Wochenendhaussiedlung, wenn Urlauber bzw. Badeg�ste den Strand aufsuchen
wollen.
Nach weiterer
Er�rterung wird der Antrag der Eheleute Wille bei 57 Ja-Stimmen durch die
deutliche Mehrheit der Versammlungsteilnehmer abgelehnt.
Die Verwalterin wird
daf�r Sorge tragen, dass die Schranken auch weiterhin verschlossen bleiben
und nur mit den Schl�ssel bzw. Handsendern durch Berechtigte zu �ffnen
sind. Im Falle von Vandalismus werden Reparaturen veranlasst.
b) Antrag der Eheleute Kreidewei� auf Genehmigung zum Aufstellen
von Natursteinen mittlerer Gr��e vor dem Sichtzaun auf der Wegseite
Die Begr�ndung ergibt sich aus dem Schreiben der
Eheleute Kreidewei� vom 14.01.2007, das ebenfalls allen Eigent�mern mit
den Einladungsunterlagen �bersandt wurde.
Die Angelegenheit wird ebenfalls er�rtert. Es wird
grunds�tzlich die Auffassung vertreten, dass s�mtliche Grenzbebauungen
innerhalb der Grundst�cksgrenzen vorzunehmen sind, um die Wege nicht noch
weiter zu verschm�lern.
Der Antrag der Eheleute Kreidewei� wird durch die
Versammlungsteilnehmer einstimmig abgelehnt.
c) Bez�glich des Parkens in der Anlage
verliest die Verwalterin ein Schreiben des Eheleute M�sing vom 18.02.2007,
in dem folgendes beantragt wird:
�Wir beantragen, durch geeignete Ma�nahmen, z. B.
durch Beauftragung eines Anwaltes umgehend vor Beginn der Saison 2007
Ihren Auftrag zu erf�llen und f�r die Einhaltung des Parkverbotes in der
Siedlung zu sorgen. Dies gilt sowohl f�r das Parken auf den Wegen sowie
auf den Grundst�cken. Selbstverst�ndlich sind die ausgewiesenen Parkpl�tze
auf den Grundst�cken an der Mecklenburger Landstra�e davon nicht
betroffen.�
Die Verwalterin verweist darauf, dass der Antrag
lediglich die Einhaltung der ohnehin bestehenden Regelung in der
Teilungserkl�rung beinhaltet. Bisher hat die Verwalterin Ma�nahmen, wie z.
B. die Abschleppung unberechtigt parkender Fahrzeuge oder
Aufforderungsschreiben zur Unterlassung nur in ganz vereinzelten F�llen
veranlasst. Noch auf der letzten Eigent�merversammlung gingen die
Teilnehmer davon aus, dass sich die Situation nach Installation und
Funktionsf�higkeit der Schranken allein verbessern w�rde.
Da dies nicht eingetreten ist, bittet die
Verwalterin zur besseren Einsch�tzung der Situation, um eine
Meinungs�u�erung dazu, ob sie in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
Zwangsma�nahmen, wie z. B. Abschleppung oder Unterlassungen ggf. mit
anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchsetzen solle.
F�r die Durchsetzung der vorgenannten Ma�nahmen
sprechen sich die Versammlungsteilnehmer mit deutlicher Mehrheit aus,
w�hrend 31 Stimmen dagegen erhoben werden.
Verwalterin und Beirat werden dies in Zukunft
ber�cksichtigen.
TOP 10 - Erg�nzung der
Gemeinschaftsordnung wie folgt:
�In
Breite des eigenen Grundst�cks haben die TEG Eigent�mer die
Gemeinschaftswege- und fl�chen jeweils zur H�lfte von Laub- und
Grasbewuchs so freizuhalten, dass das Oberfl�chenwasser von Wegen und
Fl�chen versickern kann�.
Es wird klargestellt, dass nicht unbedingt die
Beseitigung von gr�nen grasbewachsenen Weger�ndern gefordert ist. Gemeint
ist vielmehr die Freihaltung der wasserf�hrenden Rinnen von Unkraut und
die Beseitigung von Laub- und Grasbewuchs, soweit hierdurch das
Oberfl�chenwasser an der Versickerung gehindert wird.
Nach kurzer Er�rterung wird die vorgenannte
Erg�nzung der Gemeinschaftsordnung durch die deutliche Mehrheit der
Versammlungsteilnehmer bei 14 Gegenstimmen beschlossen.
TOP 11 - Verschiedenes
a)
Die Verwalterin
unterrichtet dar�ber, dass die n�chste Sperrm�llabfuhr f�r den 11.04.2007
geplant ist. Die Container f�r die Gr�nm�llabfuhr werden am 05.04.2007
aufgestellt.
b)
Der Antrag von
Herrn Reich auf Einbau je einer elektrischen Zeitschaltuhr f�r die
Beleuchtung der beiden Gemeinschaftsparkpl�tze wird verlesen. Die
Verwalterin weist darauf hin, dass entsprechende Zeitschalten bereits bei
der Planung vorgegeben und ber�cksichtigt worden sind. Im �brigen ist der
Verkehrssicherungspflicht Rechnung zu tragen.
c)
Es wird empfohlen,
Antr�ge f�r die Eigent�merversammlungen jeweils bis zum Januar des
laufenden Jahres einzureichen, damit diese auf der Tagesordnung
ber�cksichtigt werden k�nnen.
d)
Hinsichtlich der
KFZ-Stellpl�tze wird angeregt, zumindest f�r die Sommermonate, einen
Wachdienst zu beauftragen, um die Gefahr von Sachsch�den einzugrenzen.
Verwalterin und Beirat werden versuchen, dies zu ber�cksichtigen, gehen
jedoch von unangemessen hohen Kosten aus. Au�erdem d�rfte bei gr��erer
Frequentierung der Au�enstellpl�tze auch ein R�ckgang der Sch�den zu
verzeichnen seien.
e)
In der Siedlung
sollten Schilder aufgestellt werden, die das Fahren mit
Schrittgeschwindigkeit vorschreiben. Verwalterin und Beirat werden einen
Erg�nzungsbedarf insoweit pr�fen.
Die Verwalterin
wird gebeten, die Kurverwaltung um Wiederherstellung des Holzweges zum
Strand zu bitten.
Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Versammlung
endet um 12:19 Uhr. Herr Krohn bedankt sich f�r die Teilnahme und den
angenehmen Gespr�chsverlauf.
L�beck,
19.03.2007/kro/Ro
Prot. 4.425
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