Rundschreiben

Sachbearbeiterin:    Frau Rosin               Durchwahl: 58 98 - 54                 kro/Ro                        31.05.2006

 

 TEG „Wochenendhaussiedlung“ Priwall in Lübeck-Travemünde

Sanierung der wassergebundenen Zufahrtswege

Schrankenanlagen an den Zufahrten zum Grundstück

Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen innerhalb der

Wochenendhaussiedlung

in Kürze wird die Sommersaison 2006 anlaufen und das viel diskutierte Parkproblem in der Siedlung sowie das Befahren der Wohnanlage wird sich erneut für die Gemeinschaft stellen.

Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die wassergebundenen Zufahrtswege, sobald es die Witterung zulässt, vermutlich kurz nach den Pfingsttagen im Zuge der Mängelgewährleistung komplett überarbeitet werden. Wir gehen davon aus, dass dann auch den begründeten Beschwerden der Miteigentümer durch die Firma Asphaltmischwerk Eutin GmbH & Co. KG abgeholfen wird.

Gleichzeitig werden wir die an den Grundstückseinfahrten installierten Schrankenanlagen (zum wiederholten Male) Instand setzen lassen. Mit der Mehrheit der TEG-Eigentümer wird davon ausgegangen, dass militante Schrankengegner künftig davon ablassen, der Gemeinschaft weitere Kosten aufzubürden, die durch weitere Reparaturen zwangsläufig entstehen. Bei notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen hat die TEG-Verwaltung keinen Ermessensspielraum, wenn es um die Erfüllung von Mehrheitsbeschlüssen der Gemeinschaft geht.

Der Beschluss zum Einbau einer Videoüberwachungsanlage für die Schranken ist derzeit noch nicht bestandskräftig, weil eine gerichtliche Überprüfung von einem Eigentümer veranlasst worden ist. Über den Ausgang werden wir Sie zeitgerecht unterrichten.

Hinsichtlich des Parkens in der Anlage dürfen wir auf die eindeutigen Regelungen, sowohl in der Teilungserklärung (dort unter III 2 c) wie auch in den Ziffern 2. und 3. der Grundstücksordnung für die Wochenendhaussiedlung verweisen. Es ist eindeutig festgelegt, dass das Abstellen von Kraftfahrzeugen in der gesamten Wochenendhaussiedlung außerhalb der zugeordneten PKW-Stellplätze unzulässig ist. Ausnahmegenehmigungen sind nur in 4 speziellen Fällen erteilt worden.

Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates haben uns gebeten, ab sofort die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verstärkt zu kontrollieren und ggf. Verstöße auch unter Beschreitung des Rechtsweges zu verfolgen.

Wir bitten um Verständnis, dass es nur unter Einhaltung der selbst gesetzten Regelungen möglich ist, das geordnete Gemeinwesen innerhalb der „Wochenendhaussiedlung Priwall“ zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Wohnungsunternehmen

Denker GmbH

ppa. Krohn

 

Der Inhalt dieses Rundschreibens ist mit den Mitgliedern Ihres TEG-Verwaltungs-beirates entwickelt und abgestimmt worden.