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Rundschreiben der Fa.
Wohnungsbauunternehmen DENKER
Sachbearbeiterin:
Frau Rosin Durchwahl: 58 98 - 54
ev/Ro
24.11.2005
TEG „Wochenendhaussiedlung
Priwall“ in Lübeck-Travemünde
Wiederholte Beschädigung der Schrankenanlagen
Aussetzung der beabsichtigten Kamerainstallation
Entscheidung über geeignete Sicherungsmaßnahmen auf das ETV 2006
mit unserem
Rundschreiben vom 07.11.2005 hatten wir Sie darüber unterrichtet,
dass wir in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat beabsichtigten, die
leider verstärkt von Vandalismusschäden heimgesuchten
Schrankenanlagen an der Grundstückszufahrt durch eine Kameraüberwachung
zu sichern.
Gegen dieses
Vorhaben ist von Seiten mehrerer Eigentümer erheblicher Widerstand
angekündigt worden. Unter anderem wurde vorgetragen, dass es sich um
eine nicht genehmigte bauliche Veränderung handeln würde, deren Rückbau
verlangt werden könne. Daneben wurde aber auch Kritik daran geäußert,
dass eine Kameraüberwachung der Eingangsbereiche generell nicht gewünscht
werde und in das Persönlichkeitsrecht der Eigentümer eingreifen würde.
Aus diesem Grunde
haben wir uns entschlossen, die Installation der Kameras nicht
durchzuführen, sondern auf einer relativ früh im Jahr 2006 durchzuführenden
Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen zu beschließen.
Ohne die
Angelegenheit bewerten zu wollen, meinen wir aber, dass es nicht
angehen kann, dass eine Mehrheitsbeschlussfassung der TEG zur
Aufstellung der Schranken durch Einzelne (vermutliche sogar Mitglieder
der Gemeinschaft) dadurch unterlaufen wird, dass diese mit
Brachialgewalt das Eigentum der Gemeinschaft beschädigen und somit außer
Funktion setzen. Der Gemeinschaft bleibt nur der Weg, erhebliche
Geldmittel für die Reparaturen der Beschädigungen auszugeben, um die
Funktionsfähigkeit zu erhalten. Anderenfalls würde die relativ
kleine Minderheit, die sich schon immer gegen den Aufbau von Schranken
ausgesprochen hat, ihre Auffassung faktisch doch noch durchsetzen.
Diese Diskrepanz
hatten wir vor unserem letzten Rundschreiben bereits mit dem
Verwaltungsbeirat erörtert und sind übereinstimmend zu der
Auffassung gelangt, dass es sinnvoll sei, die Schrankenanlagen durch
die in Aussicht genommene Videoüberwachung zu schützen.
In Anbetracht der
angekündigten Einwände, die rechtlich sicherlich nicht zu
beanstanden sind, bitten wir nun aber um Verständnis, dass wir die Überwachung
nicht ohne eine entsprechende Erörterung auf der Versammlung und die
dann ggf. erteilte Legitimation durch eine Beschlussfassung
installieren werden.
Sollten Sie
Anregungen haben, wie auf andere Weise eine Funktionsfähigkeit der
Schrankenanlagen zu gewährleisten wäre, sind wir für Hinweise
dankbar.
Für eine ergänzende
Rücksprache in dieser Angelegenheit stehen wir Ihnen selbstverständlich
auch telefonisch gern zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen
für eine besinnliche Vorweihnachtszeit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Wohnungsunternehmen
Denker GmbH
ppa. Krohn
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