Rundschreiben

Ansprechpartner:
Herr Evers
Durchwahl: 58 98 - 70

ev/Ro 11.08.2005

TEG "Wochenendhaussiedlung Priwall" in Lübeck-Travemünde
1. Handsender für die Schrankenanlagen
2. Sanierung der Wegeflächen/Einzug der beschlossenen Sonderumlage
3. Allgemeine Hinweise zur Teilungserklärung und Grundstücksordnung
4. Grünschnittabfuhr/Sperrgutabfuhr

wir nehmen Bezug auf die ordentliche Eigentümerversammlung vom 19.03.2005 und unser Rundschreiben vom 26.05.2005 und dürfen Sie über die aktuellen Entwicklungen wie folgt unterrichten:

1. Handsender für die Schrankenanlagen
Die Schrankenanlagen an den beiden Zufahrten zur Wochenendhaussiedlung sind mittlerweile von der Firma Schatte installiert worden. Beide Schrankenanlagen lassen sich mit den ausgegebenen Schlüsseln bedienen. Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben erwähnt, bestand die Möglichkeit Handsender für eine bequemere Bedienung der Schrankenanlagen zu bestellen. Die Handsender sind mittlerweile geliefert worden und können ab sofort beim Hausmeister Herrn Kiesiel abgeholt werden. Die Kosten haben sich gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz etwas reduziert und betragen nunmehr Euro 44,34 brutto. Der Betrag wird zum 26.09.2005 bei denjenigen Eigentümern, die einen Handsender bestellt haben, vom Konto eingezogen.

2. Sanierung der Wegeflächen/Einzug der beschlossenen Sonderumlage
Wir nehmen Bezug auf das Versammlungsprotokoll der ordentlichen Eigentümerver-sammlung vom 19.03.2005 und möchten Ihnen mitteilen, dass die unter TOP 8 b) beschlossene Sanierung der wassergebundenen Zufahrtswege, wie geplant, nach Beendigung der Saison im Herbst 2005 durchgeführt werden kann. Das anhängige Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht konnte mittlerweile beendet werden, da die Anfechtung des Beschlusses zurückgezogen wurde.

In Bezug auf die im Versammlungsprotokoll weiterhin angekündigten Sonderumlagen möchten wir daran erinnern, dass die für die Finanzierung der Sanierung der wassergebundenen Zufahrtswege kalkulierten Euro 168,92 pro Parzelle bzw. Euro 337,84 pro Gewerbeeinheit zum 30.09.2005´fällig werden. Wir werden diesen Betrag, sofern uns eine Einzugsermächtigung von Ihnen vorliegt, von Ihrem Konto abbuchen. Soweit Sie die Beträge überweisen, bitten wir den fristgemäßen Zahlungseingang auf dem Konto der TEG sicherzustellen.

3. Allgemeine Hinweise zur Teilungserklärung und Grundstücksordnung
Nach Fertigstellung der beiden Stellplatzanlagen hat sich herausgestellt, dass ein großer Teil der Stellplatzbesitzer nicht auf den ihnen zugewiesenen Stellplätzen parkt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, bitten wir von daher noch einmal anhand des Kaufvertrages mit der Hansestadt Lübeck und dem dazugehörigen Aufteilungsplan genau zu überprüfen, welcher Stellplatz erworben wurde.

Ferner möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl in der Teilungserklärung als auch in der Grundstücksordnung festgelegt ist, dass das Parken in der Wochenendhaus-siedlung nur mit Ausnahmegenehmigung (bei körperlichen Behinderungen o.ä.) zulässig ist. Ferner dürfen die Wege selbstverständlich auch zum Anliefern von Waren sowie zum Be- und Entladen befahren werden. Beim Abstellen des Kraftfahrzeuges ist jedoch darauf zu achten, dass eine ausreichende Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge o. ä. gegeben ist.

Ein weiteres Thema, das Verwalterin und Verwaltungsbeirat beschäftigen, ist die Einhaltung der Ruhezeiten. Die Ruhezeiten sind in der Grundstücksordnung, die auf der letzten ordentlichen Eigentümerversammlung verabschiedet worden ist, genau festgehalten und sind daher unbedingt zu beachten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen aufgrund der Lärmbelästigung unzulässig ist. Aufgrund des Feriencharakters der Anlage und des hohen Erholungswertes sollte man auch an Samstagen möglichst auf das Rasenmähen verzichten.

4. Grünschnittabfuhr/Sperrgutabfuhr
Sperrmüll und Grünschnitt kann am 10.10.2005 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Kreuzung Waldweg/Wellenschlag entsorgt werden.

Wir möchten Sie bitten, nur in der o. g. Zeit den Grünschnitt sowie das Sperrgut anzuliefern. Vorher bzw. nachher angelieferter Grünschnitt/Sperrgut wird von den Entsorgungsbetrieben Lübeck nicht beseitigt.
Die dadurch entstehenden Kosten fallen der Gemeinschaft der Priwall-Wochenendhausbe-sitzer zu Lasten.

Für Rückfragen in allen vorgenannten Angelegenheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wohnungsunternehmen
Denker GmbH

ppa. Evers ppa. Maczynski