
Rundschreiben
Ansprechpartner:
Herr Evers
Durchwahl: 58 98 - 70
ev/Ro 11.08.2005
TEG "Wochenendhaussiedlung Priwall" in Lübeck-Travemünde
1. Handsender für die Schrankenanlagen
2. Sanierung der Wegeflächen/Einzug der beschlossenen Sonderumlage
3. Allgemeine Hinweise zur Teilungserklärung und Grundstücksordnung
4. Grünschnittabfuhr/Sperrgutabfuhr
wir nehmen Bezug auf die ordentliche Eigentümerversammlung vom
19.03.2005 und unser Rundschreiben vom 26.05.2005 und dürfen Sie über
die aktuellen Entwicklungen wie folgt unterrichten:
1. Handsender für die Schrankenanlagen
Die Schrankenanlagen an den beiden Zufahrten zur Wochenendhaussiedlung
sind mittlerweile von der Firma Schatte installiert worden. Beide
Schrankenanlagen lassen sich mit den ausgegebenen Schlüsseln bedienen.
Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben erwähnt, bestand die
Möglichkeit Handsender für eine bequemere Bedienung der
Schrankenanlagen zu bestellen. Die Handsender sind mittlerweile
geliefert worden und können ab sofort beim Hausmeister Herrn Kiesiel
abgeholt werden. Die Kosten haben sich gegenüber dem ursprünglichen
Kostenansatz etwas reduziert und betragen nunmehr Euro 44,34 brutto. Der
Betrag wird zum 26.09.2005 bei denjenigen Eigentümern, die einen Handsender bestellt haben, vom
Konto eingezogen.
2. Sanierung der Wegeflächen/Einzug der beschlossenen Sonderumlage
Wir nehmen Bezug auf das Versammlungsprotokoll der ordentlichen
Eigentümerver-sammlung vom 19.03.2005 und möchten Ihnen mitteilen,
dass die unter TOP 8 b) beschlossene Sanierung der wassergebundenen
Zufahrtswege, wie geplant, nach Beendigung der Saison im Herbst 2005
durchgeführt werden kann. Das anhängige Verfahren vor dem
Wohnungseigentumsgericht konnte mittlerweile beendet werden, da die
Anfechtung des Beschlusses zurückgezogen wurde.
In Bezug auf die im Versammlungsprotokoll weiterhin angekündigten
Sonderumlagen möchten wir daran erinnern, dass die für die
Finanzierung der Sanierung der wassergebundenen Zufahrtswege
kalkulierten Euro 168,92 pro Parzelle bzw. Euro 337,84 pro
Gewerbeeinheit zum 30.09.2005´fällig werden. Wir werden diesen Betrag, sofern uns eine
Einzugsermächtigung von Ihnen vorliegt, von Ihrem Konto abbuchen.
Soweit Sie die Beträge überweisen, bitten wir den fristgemäßen
Zahlungseingang auf dem Konto der TEG sicherzustellen.
3. Allgemeine Hinweise zur Teilungserklärung und Grundstücksordnung
Nach Fertigstellung der beiden Stellplatzanlagen hat sich herausgestellt,
dass ein großer Teil der Stellplatzbesitzer nicht auf den ihnen
zugewiesenen Stellplätzen parkt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, bitten
wir von daher noch einmal anhand des Kaufvertrages mit der Hansestadt
Lübeck und dem dazugehörigen Aufteilungsplan genau zu überprüfen,
welcher Stellplatz erworben wurde.
Ferner möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl in der
Teilungserklärung als auch in der Grundstücksordnung festgelegt ist,
dass das Parken in der Wochenendhaus-siedlung nur mit
Ausnahmegenehmigung (bei körperlichen Behinderungen o.ä.) zulässig
ist. Ferner dürfen die Wege selbstverständlich auch zum Anliefern von
Waren sowie zum Be- und Entladen befahren werden. Beim Abstellen des
Kraftfahrzeuges ist jedoch darauf zu achten, dass eine ausreichende
Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge o. ä. gegeben ist.
Ein weiteres Thema, das Verwalterin und Verwaltungsbeirat
beschäftigen, ist die Einhaltung der Ruhezeiten. Die Ruhezeiten sind in
der Grundstücksordnung, die auf der letzten ordentlichen
Eigentümerversammlung verabschiedet worden ist, genau festgehalten und
sind daher unbedingt zu beachten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass das
Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen aufgrund der Lärmbelästigung
unzulässig ist. Aufgrund des Feriencharakters der Anlage und des hohen
Erholungswertes sollte man auch an Samstagen möglichst auf das
Rasenmähen verzichten.
4. Grünschnittabfuhr/Sperrgutabfuhr
Sperrmüll und Grünschnitt kann am 10.10.2005 in der Zeit von 08:00 Uhr
bis 13:00 Uhr an der Kreuzung Waldweg/Wellenschlag entsorgt werden.
Wir möchten Sie bitten, nur in der o. g. Zeit den Grünschnitt sowie
das Sperrgut anzuliefern. Vorher bzw. nachher angelieferter Grünschnitt/Sperrgut
wird von den Entsorgungsbetrieben Lübeck nicht beseitigt.
Die dadurch entstehenden Kosten fallen der Gemeinschaft der Priwall-Wochenendhausbe-sitzer
zu Lasten.
Für Rückfragen in allen vorgenannten Angelegenheiten stehen wir
Ihnen selbstverständlich auch telefonisch gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wohnungsunternehmen
Denker GmbH
ppa. Evers ppa. Maczynski
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